
Für alle ELSAner, die den Begriff EDMC schon mal gehört haben, aber noch nicht wirklich etwas damit anzufangen wissen, gibt es hier einen kleinen Crashkurs:
Hinter dem Kürzel EDMC verbirgt sich der ELSA-Deutschland Moot Court. Er existiert seit 1994 und wird in diesem Jahr zum achtzehnten Mal veranstaltet. Der EDMC findet jährlich im Zeitraum von September bis Mai/Juni des Folgejahres statt.
Im Unterschied zu vielen universitären Moot Courts (z.B. Vis Moot Court, Jessup Moot Court) wird der EDMC in deutscher Sprache durchgeführt. Die teilnehmenden Studenten beschäftigen sich mit Fällen des deutschen Zivilrechts – daher ist der EDMC auch schon für Zweit- und Drittsemester geeignet. Ein weiterer Vorteil des EDMC ist, dass man sich nicht ein ganzes Semester für die Teilnahme frei nehmen muss, da die Teilnahme sich über ein Jahr verteilt und jeweils nur wenige Wochen Vorbereitungszeit in Anspruch nimmt.
Der EDMC gliedert sich in drei Ebenen. Dem Lokalentscheid, den Regionalentscheiden und dem Bundesentscheid.
Die Lokalentscheide werden jährlich von den lokalen Fakultätsgruppen organisiert. Sie haben eine Dauer von ca. 5 Wochen und finden im Zeitraum zwischen September bis Dezember des jeweiligen Jahres statt.
Die Regionalentscheide (Regionalentscheid Nord und Süd oder Ost und West) finden grundsätzlich im Februar des folgenden Jahres statt. Hier treten alle Gewinner der verschiedenen Lokalentscheide gegeneinander an. Ausgerichtet werden die Regionalentscheide von Fakultätsgruppen, die sich vorher dazu bereit erklärt haben.
Der Bundesentscheid findet grundsätzlich im Mai oder Juni in den ehrwürdigen Räumen des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe statt. Hier treten die jeweiligen Gewinner der Regionalentscheide gegeneinander an. Die Organisation des Bundesentscheides liegt bei ELSA-Deutschland e.V.

Die Ausrichtung eines Lokalentscheides ist ganz einfach. Benötigt werden lediglich:
mind. 2 Teams, bestehend aus jeweils 2 Studenten (ab dem 2. Semester), ein Raum, in dem die mündliche Verhandlung stattfinden kann (Sitzungssaal im Gericht, Dekanatssaal an der Uni o.ä.), mind. 3 Volljuristen (Prof’s., wiss. Mitarbeiter, RAe etc.), die die Rolle der Richter im Prozess übernehmen; fakultativ: entsprechende Anzahl von Roben für die mündliche Verhandlung
Der Sachverhalt für den Lokalentscheid wird von ELSA-Deutschland e.V. gestellt und auf Anfrage an die jeweilige Fakultätsgruppe übersandt.
Bevor die mündliche Verhandlung stattfindet, müssen den Teams 5 Wochen Vorbereitungszeit gegeben werden (3 Wochen für die Erstellung der Klageschrift, 1 Woche für die Erstellung der Klageerwiderung, 1 Woche für die Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung). Bei der Fristenberechnung hilft euch die Direktor für Moot Court von ELSA-Deutschland e.V. gerne weiter (siehe unten).
Für alle Fragen rund um den EDMC steht euch die Direktorin für Moot Court von ELSA-Deutschland e.V. - Corinna Mückenheim - gerne zur Verfügung.